Ausbildung bei uns in folgenden Klassen:


PKW Klassen: 

  1. B
  2. Bf17
  3. B 197
  4. B Automatik
  5. BE
  6. B 96

     



Zweiradklassen :

  1. AM
  2. A1
  3. A2
  4. A

        5. B 196



Land.- u. Forstwirtschaftliche Klassen:

  1. L
  2. T





 

 

Häufig gestellte Fragen:


Darf ich mit der Klasse B auch einen Anhänger fahren?
 

 

Die Klasse B oder auch Bf17 berechtigt zum führen von Kraftfahrzeugen ( das kann auch ein LKW sein) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 Kg und bis zu 8 Fahrgastplätzen. Dahinter darf ein Anhänger von bis zu 750 Kg zul. ges. Masse mitgeführt werden. In dieser Kombination darf die zul. ges. Masse des Zuges, also 4250 Kg  betragen.

Der Anhänger darf auch schwerer sein als 750 Kg zul. ges. Masse, 
aber dann darf die zul. ges. Masse des Zuges 3500 Kg nicht überschreiten.

Ein Zug in diesem Sinne besteht immer aus Zugfahrzeug und Anhänger.

Informationen über die Einteilung aller neunzehn Fahrerlaubnisklassen erhalten sie bei uns.


 

 

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KLASSE B

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KLASSEN: A, A1, AM und A2  B 196

 

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