Unfallschutz

Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die Fahrschüler 
oder Kursteilnehmer bei einem Unfall während des Unterrichts erleiden.

Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde. In den wenigsten Fällen ist das jedoch der Fall.

Wenn der Unfall zum Beispiel vom Schüler selbst verursacht wurde oder ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war, hat der Fahrschüler kein Anspruch auf eine Entschädigung.

Unsrer Fahrzeuge der Klasse B sind natürlich alle Vollkasko versichert, so das der gesetzliche Schutz gewährleistet ist.

 


 

 

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KLASSE B

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KLASSEN: A, A1, AM und A2  B 196

 

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